Aufnahmekriterien:
Die Liste der zu fördernden Kinder gelangt an die Gemeinde „soziale Dienste“: Dort wird abgeklärt, welche Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen stammen.
Familien mit steuerbarem Einkommen unter Fr. 40’000:
Semesterbeitrag von Fr. 100.
Familien mit steuerbarem Einkommen zwischen Fr. 40’000 und 70’000: (Semestertarif auf Anfrage)
Mögliches Aufnahmeverfahren:
Familien, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen werden kontaktiert (SauS) und auf den Besuch des Musikunterrichts aufmerksam gemacht. Eltern melden ihr Kind schriftlich an.
Instrumente:
Der Verein „Musik für alle“ kommt für Miete und/oder Kauf von Instrumenten und Notenmaterial auf.
Ausschlusskriterien:
Musiklehrpersonen, die die jungen Talente unterrichten, verfügen über ein abgeschlossenes Musikstudium oder adäquate Ausbildung und erheben im Prinzip keinen Anspruch auf Bezahlung.
Sie haben die Möglichkeit, diejenigen Kinder vom Unterricht auszuschliessen, die nicht üben. Ein Ausschluss aus dem Unterricht geschieht in Absprache mit der SauS, in Rückkoppelung mit den involvierten Stellen der Sozialen Dienste Neuenhof.
Unterrichtsort:
Der Unterricht findet in den zugeteilten Räumlichkeiten der Schule/Gemeinde statt.